Das Laster mit dem Laster..

die SPD-Fraktion hat sich erneut mit dem Thema der LKW-Verkehre im Stadtgebiet von Tönisvorst befasst. Insbesondere die Straßenzüge Nüss Drenk (L362) zwischen Ostring und Feldburgweg, Nordring (L379) und Westring/Vorster Straße zwischen Krefelder Straße und Düsseldorfer Straße, dem Biwak zwischen Krefelder Straße und Hülser Straße, Hauptstraße und Süchtelner Straße (L475) Anrather Straße und Lindenallee (L361) bedürfen einer eindeutigen Regelung. Helge Schwarz erklärt dazu:“ In diesen Straßenzügen werden insbesondere die Anlieger über Gebühr mit Lärm, Abgasen und verstopften Straße belastet…“

Daher beantragt die SPD Fraktion die Thematik im Ausschuss Sicherheit, Ordnung und Verkehr die Verwaltung entsprechend dem bestehenden LKW-Routenkonzept der Stadt Tönisvorst, Maßnahmen für Durchfahrverbote für LKW ab 7,5 t zGG zu erarbeiten, durchzuführen und auf den Straßen einzuleiten.

Der Rat und seine Ausschüsse haben bereits in den vergangenen Jahren mehrfach den problembehafteten, innerstädtischen LKW-Durchgangsverkehr thematisiert. Um das beschlossene LKW-Routenkonzept wirksam umsetzen zu können, erachtet es die SPD Tönisvorst für dringend notwendig, dass auf den vorgenannten Straßen Durchfahrtverbote für LKW ab 7,5 t zGG (Lieferverkehr ausgenommen) ausgesprochen werden.

Nach einem der SPD-Tönisvorst vorliegendem Gutachten haben mittlere kreisangehörige Städte generell die Möglichkeit Straßen für Kraftfahrzeuge zu sperren. Hierbei ist bei der Anordnung der Maßnahme das Aufstellen von Verkehrsschildern, sowie die Bereitstellung einer alternativen Route notwendig.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem Beschluss festgestellt, dass „Eine Sperrung der Straße für nur einen Teil des im Übrigen zugelassenen Verkehrs ist kein Eingriff in die straßenrechtliche Widmung, wenn die Straße weiterhin Verkehrszwecken dient. Vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 2.10.2013 – 6L