Bezahlbarer Wohnraum

Stärkung des Mietwohnungsbaus und des Baus von öffentlich geförderten Wohnungen und geförderten Eigenheimen in Tönisvorst durch Ausweisung von festen Quoten.

1.   Bei der Schaffung neuen Planungsrechts und Überarbeitung von Bebauungsplänen ist festzusetzen, ob und in welchem Umfang Geschosswohnungsbau zur Schaffung von Mietwohnungen und gefördertem Eigenheimbau vorzusehen ist.

2.   30% der möglichen Wohneinheiten im Mietwohnungsbau sind auszuweisen für die Nutzung als öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialer Wohnungsbau), insbesondere auch für junge Familien und Senioren. In B-Plänen für Eigenheime sind 30% der Grundstücke für geförderten Eigenheimbau auszuweisen.

3.   Bei für den Mietwohnungsbau ausgewiesenen im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen ist ein Anteil von 50 % mit der Auflage der Schaffung von geförderten Mietwohnungen und geförderten Eigenheimen zu verkaufen.

4.   Flächen in städtischem Eigentum sind planungsrechtlich vorrangig zu behandeln.

5.   Die Sozialbindung und die Trägerschaft von kommunalen, gemeinnützigen und genossenschaftlichen Wohnungsbauunternehmen sind bei der Preisbildung zu berücksichtigen.

Begründung

Die Ausweisung von Grundstücken für den Bau von Mietwohnungen und Eigenheimen, insbesondere im Segment für bezahlbaren Wohnraum, ist in den letzten 20 Jahren in Tönisvorst nicht im erforderlichen Umfang erfolgt. Vornehmlich wurden nur der Eigenheimbau und der Bau von Eigentumswohnungen im gehobenen Segment planerisch ermöglicht.

Wohnbedarf ist dabei gegeben für alle Bevölkerungsschichten, also auch für solche, die wegen ihres Einkommens darauf angewiesen sind, öffentlich geförderten Wohnraum anzumieten oder öffentlich geförderten Eigenheimbau für junge Familien zu errichten.

Bei den in den Jahren 1950 bis 1970 mit öffentlicher Förderung geschaffenen Mietwohnungen ist nahezu die Hälfte aus der Sozialbindung entfallen. Ein Teil der Bestände ist in Wohnungseigentum umgewandelt worden. Für viele der Bürgerinnen und Bürger, die nach Familiengröße und Einkommenshöhe Anspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines beanspruchen könnten, steht aktuell kein geförderter Wohnraum oder entsprechende Baugrundstücke zur Verfügung.

Das hat nicht nur zu einem Fehlbedarf geführt, sondern auch zu starken Mietsteigerungen. Die wirksamste Maßnahme, um den Mietpreisanstieg unter Kontrolle zu bringen, sind Investitionen in neue Wohnraumangebote und geförderte Eigenheime.

Ziel der Politik auf allen Ebenen muss es sein, dass auch die auch im Randbereich von Ballungszentren lebenden Menschen bezahlbaren Wohnraum finden können. Dabei ist den unterschiedlichen Bedürfnissen von Familien sowie älteren, sozial benachteiligten oder Menschen mit Behinderung gleichermaßen Rechnung zu tragen.

Die soziale Wohnraumförderung durch Bund und Land leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Eine besondere Rolle spielen auch die Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit und kommunalen Grundstückspolitik.