Gestern hat der Planungausschuss mit deutlicher Mehrheit dem SPD Antrag folgend, den Grundsatzbeschluss zur Quotierung von bezahlbarem Wohnraum für Tönisvorst beschlossen.
Eine gute Entscheidung!
Bei Neuausweisung von Bauland und einer baulichen Nachverdichtung, die über das
bestehende Baurecht (Bebauungsplan, Innenbereich) hinausgeht, wird die Stadt Tönisvorst
nur dann neues Baurecht schaffen, wenn sichergestellt ist, dass eine dem Wohl der
Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der
Wohnbedürfnisse der Bevölkerung rechtlich gesichert ist.
Mit der Einführung einer Quotierungsregelung werden die Anteile von preiswerten und
bezahlbaren Wohnungen in einem Neubaugebiet festgesetzt.
• Schaffung von Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen in
Neubaugebieten (preisgedämpfter Wohnungsbau)
• Schaffung von Wohnraum für Haushalte mit unteren Einkommen (geförderter
Wohnungsbau)
Insgesamt 30 % der geplanten Wohneinheiten müssen im öffentlich geförderten oder
preisgedämpften Segment realisiert werden…