Versprochen, Umgesetzt!

Gestern hat der Planungausschuss mit deutlicher Mehrheit dem SPD Antrag folgend, den Grundsatzbeschluss zur Quotierung von bezahlbarem Wohnraum für Tönisvorst beschlossen.

Eine gute Entscheidung!

2. Grundsatzbeschluss

Bei Neuausweisung von Bauland und einer baulichen Nachverdichtung, die über das

bestehende Baurecht (Bebauungsplan, Innenbereich) hinausgeht, wird die Stadt Tönisvorst

nur dann neues Baurecht schaffen, wenn sichergestellt ist, dass eine dem Wohl der

Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der

Wohnbedürfnisse der Bevölkerung rechtlich gesichert ist.

Mit der Einführung einer Quotierungsregelung werden die Anteile von preiswerten und

bezahlbaren Wohnungen in einem Neubaugebiet festgesetzt.

• Schaffung von Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen in

Neubaugebieten (preisgedämpfter Wohnungsbau)

• Schaffung von Wohnraum für Haushalte mit unteren Einkommen (geförderter

Wohnungsbau)

Insgesamt 30 % der geplanten Wohneinheiten müssen im öffentlich geförderten oder

preisgedämpften Segment realisiert werden…