Kein Blankoscheck für die Berufung, sondern Neuwahlen!

Mit Datum vom 14.4.2022 hat der Kreisdirektor und Wahlleiter Ingo Schabrich zu einer Sondersitzung des Kreistages am 28.4.2022 eingeladen. Einziges Thema ist die Herbeiführung des Beschlusses zur Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts. Die Verwaltung macht in der Vorlage aber keinerlei Aussagen, warum diese Berufung überhaupt eingelegt werden sollte, und geht mit auch keinem Wort auf das Urteil ein, sondern schreibt lapidar:„Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28.03.2022 Berufung einzulegen“ und weiter in der Begründung, „Die Verwaltung hält an der in der Sitzungsvorlage 314/2020 dargelegten Rechtsauffassung fest und schlägt vor, die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf zugelassene Berufung einzulegen.“Kein Wort, auch nur ansatzweise, zur Begründung der Berufung des Urteils. Das empfindet die SPD- Fraktion als in der Sache völlig unangemessen und erklärt, die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Viersen und auch die gewählten Mitglieder im Kreistag haben einen unmittelbaren Anspruch auf plausible Begründungen der Berufung und über die weitere Verwendung von Steuergeldern.

Die SPD-Kreistagsfraktion stellt daher folgenden Antrag zur Sitzung: Der Kreistag wird auf eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 28.3. 2022 verzichten und stattdessen die Verwaltung auffordern, für den Herbst dieses Jahres eine Neuwahl anzusetzen.

Dazu erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans Joachim Kremser: „Das Gericht hat die Geschehnisse rund um die Zeitungsanzeige des Kreises Viersen eine Woche vor der Wahl klar und nachvollziehbar aufgearbeitet. Es geht um die damalige besondere Herausstellung der Person des Landrates und seinen Darstellungen der bisherigen Leistungen und zukünftigen Ziele als Kandidat Dr. Andreas Coenen. Er wurde als Kandidat 17-mal in der 4-seitigen Anzeige erwähnt und zitiert und hat aus Sicht des Gerichtes sich damit einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber den Mittbewerbern/in verschafft, so das Gericht in der Begründung. Die von der Kreisverwaltung eine Woche vor der Wahl veröffentlichte Zeitungsanzeige stellte also laut Verwaltungsgericht eineunrechtmäßige Einflussnahme auf die Wählerinnen und Wähler und das Wahlergebnis dar. Das Gericht erklärte die Wahl für ungültig und hat eine Wiederholung der Landratswahl angeordnet.

“Der Fraktionsvorsitzende erklärt weiter: „Die SPD-Fraktion schließt sich dem Urteil voll inhaltlich an, eine über Monate andauernde Hängepartie kann nicht im Sinn der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Viersen sein. Die SPD fordert daher im Herbst die Neuwahl eines Landrates/in durchzuführen, um die Rechtssicherheit herzustellen und fordert unverzüglich die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen.

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