SPD-Kreistagsfraktion fordert Wiederholung der Landratswahl


Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur unwirksamen Wahl des Landrates hat im
Kreis Viersen einen politischen Erdrutsch ausgelöst. Die SPD-Mitglieder des Kreistages
Viersen hatten in den letzten Tagen bei renommierten Verwaltungsrechtlern eine
Einschätzung der Situation abgefragt. Seit Montagnachmittag liegt nun die Begründung des
verwaltungsgerichtlichen Urteils vor. Das Gericht hat unter dem Vorsitz des Präsidenten des
Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Herrn Prof. Dr. Heusch, dezidiert die Geschehnisse rund
um die Zeitungsanzeige des Kreises Viersen eine Woche vor der Wahl aufgearbeitet. Es
geht im Detail um die besondere Darstellung der Person und der Darstellungen der
bisherigen Leistungen und zukünftigen Ziele des CDU-Kandidaten Dr. Andreas Coenen, der
17 Mal in der 4-seitigen Anzeige erwähnt und zitiert wurde. Das Gericht erklärte die Wahl für
ungültig und hat eine Wiederholung der Landratswahl angeordnet. Damit hat das Gericht der
Klage der Linken im Kreistag stattgegeben.
Im Gegensatz zur Vorlage der Kreisverwaltung für den Kreisausschuss zur Feststellung der
Rechtmäßigkeit der Wahl, in der die Kreisverwaltung ausführte, es gäbe keine
gleichgelagerten Fälle, stellte das Gericht jetzt das Gegenteil fest und führte in seiner
Urteilsbegründung direkt eine beachtliche Anzahl vergleichbarer Fälle auf. In allen
dargestellten Fällen führte dies zur Ungültigkeit der Wahl. Der Kreiswahlleiter hatte seinerzeit
einen anderen Eindruck erweckt.
Bereits damals hatte die SPD-Fraktion das Verhalten des Landrats gerügt und sich nur auf
der Grundlage der Information des Kreiswahlleiters nicht gegen die Gültigkeit der Wahl
ausgesprochen.
Die von der Kreisverwaltung eine Woche vor der Wahl veröffentlichte Zeitungsanzeige stellte
laut Verwaltungsgericht eine unrechtmäßige Einflussnahme auf die Wählerinnen und Wähler
dar. Nach intensiven Beratungen steht für die SPD-Kreistagsmitglieder daher fest, dass die
Landratswahl wiederholt werden muss.
„Wir erwarten von den anderen Fraktionen im Kreistag auf eine Berufung des Kreistages
gegen das Urteil zu verzichten und stattdessen die Verwaltung aufzufordern, für den Herbst
dieses Jahres eine Neuwahl anzusetzen. Für die SPD im Kreistag ist klar: eine politische
Hängepartie muss vermieden werden, wir brauchen schnellstmögliche Klarheit! Das geht nur
mit der vom Gericht angeordneten Neuwahl…“ sagt Hans Joachim Kremser,
Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion.
Welche weiteren Auswirkungen dieses Urteil darüber hinaus auslöst, wird zurzeit in der SPDFraktion geprüft. „Möglicherweise folgen weitere Nachfragen und Anträge“, so der
Fraktionsvorsitzende