Uwe Leuchtenberg (SPD) zum Urteil Windräder Vorst:I
n dem Verfahren haben wir uns dagegen gewehrt, dass der Regionalplan auf unserem Stadtgebiet ein Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie mit einer Größe von ca. 13 ha in einem Bereich ausweist, in dem wir die Errichtung von Windenergieanlagen nach unseren eigenen, im Flächennutzungsplan dargestellten Planungsvorstellung ausgeschlossen haben. Danach sind Windkraftanlagen nur in sogenannten Konzentrationszonen in einem räumlich weit entfernten Bereich zulässig. Mit der Festlegung von Vorranggebieten bestimmt der Regionalplan, dass die Errichtung von Windenergieanlagen Vorrang vor anderen möglichen Nutzungen etwa Wohnnutzungen, sonstige gewerbliche Nutzungen, aber auch Erholungszwecke hat. Tönisvorst hat mit der Kommunalverfassungsbeschwerde geltend gemacht, dass diese Zielfestlegung die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung verletzt. Die Ausweisung eines Vorranggebietes für die Nutzung von Windenergie auf unserem Stadtgebiet stellt einen schwerwiegenden und ungerechtfertigten Eingriff in ihre Planungshoheit dar. Sie hat zur Folge, dass uns unsere eigenen Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Entwicklung des Gemeindegebietes insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Windenergie genommen wurden. Zugleich missachtet die Regionalplanung die landschaftliche Bedeutung des als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Bereichs und die besondere Bedeutung der Landwirtschaft für die Stadt. Die Stadt hat im Norden des Stadtgebiets mit der Ausweisung von Konzentrationsflächen eine „Verspargelung“ der Landschaft verhindern wollen.Die Landesregierung hat vor Jahren eine Abstandsregelung von 1500 m versprochen, diese wurde bis heute nicht umgesetzt . Anlagen in Süd-/Südwest der Ortsbebauung bergen die Gefahr von Schlagschatten und Lärmemissionen, dies hätte bei einem anderen Standort im Norden bzw. Osten der Bebauung verhindert werden können. Im gesamten Verfahren zur Erstellung des Regionalplans wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass dieser Standort nicht im Interesse der Stadt ist.Nur 4,4 % der Fläche Tönisvorst sind Wald, damit gehören wir zu den waldarmen Kommunen. Die Rottheide ist die größte zusammenhängende Waldfläche, dort kann noch ein Artenaustausch stattfinden. Die Rottheide ist die älteste Waldfläche, welche seit über 200 Jahren forstwirtschaftlich genutzt wird und hat eine besondere Bedeutung auf Grund der der Verbindung von Biotop und Naherholung. Eine typisch Niederrheinische Landschaft (Wald, Wiese, Feuchtbiotop) wird hier zerstört.
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