LKW Fahrverbot und Verkehrssicherheit auf der L 362 – Nüss Drenk
In der Sitzung des BEVU am 16.11.2016 wurde beschlossen, dass die Verwaltung umgehend ein
LKW-Fahrverbot für die L 362 – Nüss Drenk beim Landesbetrieb Straßen NRW beantragt, sobald die Ergebnisse der letzten Verkehrszählung vorliegen. Nachdem die Ergebnisse nunmehr vorliegen, bitten wir um einen aktuellen Sachstandsbericht zum LKW – Verbotsverfahren.
Weiterhin beantragt die SPD, dass das Ortseingangsschild an die Stadtgrenze Krefeld – St.Tönis verlegt wird, damit die Stadt Tönisvorst mehr Möglichkeiten bei Gestaltung der Verkehrssicherheit wahrnehmen kann. Dies gewinnt für die zukünftige Entwicklungsplanung der Stadt an Gewicht, weil die Fläche auf der gegenüberliegenden Straßenseite als Wohnbauentwicklungsbereich im Entwurf des Regionalplans beschrieben wird.
Im Wohnquartier Südstraße hat in den letzten Jahren ein Generationswechsel stattgefunden. Viele junge Familien mit Kindern sind zugezogen, die die Schulen auf der Corneliusstraße besuchen. Um einen sicheren Schulweg zu gewährleisten, beantragen wir, die Möglichkeiten einer Querungshilfe an der Nüss Drenk in der Höhe Hasenheide zu prüfen.
Begründung:
Im St.Töniser Abschnitt der L 362 – Nüss Drenk – grenzen die Häuser direkt an die Straße. Die Nachbarstadt hat flächendeckend ein LKW-Fahrverbot für ihr Stadtgebiet ausgesprochen. Dadurch hat insbesondere der LKW Verkehr auf der L 362 erheblich zugenommen. Dies führt bei den Anwohnern u.a. zu erhöhten Lärm- und Umweltbelastungen wie erhöhten Feinstaub- und Ozonwertkonzentrationen und damit einhergehenden Gesundheitsbeeinträchtigungen.