{"id":1179,"date":"2022-04-27T16:10:50","date_gmt":"2022-04-27T14:10:50","guid":{"rendered":"https:\/\/spd-toenisvorst.de\/?p=1179"},"modified":"2022-04-27T16:14:13","modified_gmt":"2022-04-27T14:14:13","slug":"kein-blankoscheck-fuer-die-berufung-sondern-neuwahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spd-toenisvorst.de\/index.php\/2022\/04\/27\/kein-blankoscheck-fuer-die-berufung-sondern-neuwahlen\/","title":{"rendered":"Kein Blankoscheck f\u00fcr die Berufung, sondern Neuwahlen!"},"content":{"rendered":"\n<p>Mit Datum vom 14.4.2022 hat der Kreisdirektor und Wahlleiter Ingo Schabrich zu einer Sondersitzung des Kreistages am 28.4.2022 eingeladen. Einziges Thema ist die Herbeif\u00fchrung des Beschlusses zur Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts. Die Verwaltung macht in der Vorlage aber keinerlei Aussagen, warum diese Berufung \u00fcberhaupt eingelegt werden sollte, und geht mit auch keinem Wort auf das Urteil ein, sondern schreibt lapidar:\u201eDer Kreistag beauftragt die Verwaltung, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts D\u00fcsseldorf vom 28.03.2022 Berufung einzulegen\u201c und weiter in der Begr\u00fcndung, \u201eDie Verwaltung h\u00e4lt an der in der Sitzungsvorlage 314\/2020 dargelegten Rechtsauffassung fest und schl\u00e4gt vor, die vom Verwaltungsgericht D\u00fcsseldorf zugelassene Berufung einzulegen.\u201cKein Wort, auch nur ansatzweise, zur Begr\u00fcndung der Berufung des Urteils. Das empfindet die SPD- Fraktion als in der Sache v\u00f6llig unangemessen und erkl\u00e4rt, die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Kreis Viersen und auch die gew\u00e4hlten Mitglieder im Kreistag haben einen unmittelbaren Anspruch auf plausible Begr\u00fcndungen der Berufung und \u00fcber die weitere Verwendung von Steuergeldern.<\/p>\n\n\n\n<p>Die SPD-Kreistagsfraktion stellt daher folgenden Antrag zur Sitzung: Der Kreistag wird auf eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 28.3. 2022 verzichten und stattdessen die Verwaltung auffordern, f\u00fcr den Herbst dieses Jahres eine Neuwahl anzusetzen. <\/p>\n\n\n\n<p>Dazu erkl\u00e4rt der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans Joachim Kremser: \u201eDas Gericht hat die Geschehnisse rund um die Zeitungsanzeige des Kreises Viersen eine Woche vor der Wahl klar und nachvollziehbar aufgearbeitet. Es geht um die damalige besondere Herausstellung der Person des Landrates und seinen Darstellungen der bisherigen Leistungen und zuk\u00fcnftigen Ziele als Kandidat Dr. Andreas Coenen. Er wurde als Kandidat 17-mal in der 4-seitigen Anzeige erw\u00e4hnt und zitiert und hat aus Sicht des Gerichtes sich damit einen unrechtm\u00e4\u00dfigen Vorteil gegen\u00fcber den Mittbewerbern\/in verschafft, so das Gericht in der Begr\u00fcndung. Die von der Kreisverwaltung eine Woche vor der Wahl ver\u00f6ffentlichte Zeitungsanzeige stellte also laut Verwaltungsgericht eineunrechtm\u00e4\u00dfige Einflussnahme auf die W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler und das Wahlergebnis dar. Das Gericht erkl\u00e4rte die Wahl f\u00fcr ung\u00fcltig und hat eine Wiederholung der Landratswahl angeordnet. <\/p>\n\n\n\n<p>\u201cDer Fraktionsvorsitzende erkl\u00e4rt weiter: \u201eDie SPD-Fraktion schlie\u00dft sich dem Urteil voll inhaltlich an, eine \u00fcber Monate andauernde H\u00e4ngepartie kann nicht im Sinn der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Kreis Viersen sein. Die SPD fordert daher im Herbst die Neuwahl eines Landrates\/in durchzuf\u00fchren, um die Rechtssicherheit herzustellen und fordert unverz\u00fcglich die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Foto RP-Online<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Datum vom 14.4.2022 hat der Kreisdirektor und Wahlleiter Ingo Schabrich zu einer Sondersitzung des Kreistages am 28.4.2022 eingeladen. 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